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Ingrid Arndt-Brauer
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Frage von Ulrich D. •

Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Ulrich D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Internetsperren

S.g. Frau Arndt-Brauer,

Hintergrund:
Ich verstehe nicht, warum die Kinderpornographie als Todschlagargument genommen wird, um den Einstieg in Internetsperren zu ermöglichen. Die Freiheit des Internets ist erforderlich – wie sich jetzt wieder im Iran zeigt.

Meine Fragen hierzu:

1. Glauben Sie, dass die Internetsperren zur Einschränkung der Kinderpornographie - vergleichbar mit einer Einstiegsdroge für Rauschgiftabhängige - in Zukunft genutzt wird, um die Informationsfreiheit im Internet einzuschränken?
2. Können Sie ausschließen, dass Richter in Zukunft das Gesetz zur Einschränkung der Informationsfreiheit im nicht gemeintem Sinne auslegen und nutzen?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Dißars

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dißars,

Antwort zu Frage 1:: Nein, das Gesetz gegen Kinderpornografie ist eine spezialgesetzliche Regelung mit Befristung.
Antwort zu Frage 2.: Ich kann das Verhalten von Richtern in der Zukunft nicht voraussehen. Denke aber, dass diese verantwortlich mit der Informationsfreiheit umgehen.

Weiterhin gebe ich Ihnen die Pressemitteilung meines Kollegen Martin Doermann weiter und hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ingrid Arndt-Brauer, MdB

Gesetz gegen Kinderpornografie:

SPD setzt rechtstaatliche Grundsaetze durch

Zur Einigung zwischen den Koalitionsfraktionen ueber grundlegende Aenderungen des Gesetzesentwurfes zur Bekaempfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen erklaert der stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Doermann:

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich mit ihrer Forderung nach grundlegenden Aenderungen beim Kinderpornografie-Bekaempfungsgesetz in den Verhandlungen mit der Unionsfraktion auf ganzer Linie durchgesetzt. Die Kernforderungen der SPD werden wie folgt umgesetzt:

1. Verankerung des Subsidiaritaetsprinzips: Loeschen vor Sperren:

Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt nur, so weit zulaessige Massnahmen, die auf eine Loeschung der Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten abzielen, keinen Erfolg haben.

2. Kontrolle der BKA-Liste und Rechtsschutzmoeglichkeiten Betroffener:

Beim Datenschutzbeauftragten des Bundes wird ein unabhaengiges Gremium bestellt, dessen Mitglieder mehrheitlich die Befaehigung zum Richteramt haben muessen. Das Gremium kontrolliert die BKA-Liste regelmaessig und kann sie jederzeit einsehen und korrigieren, soweit die Voraussetzungen fuer eine Sperrung nicht vorliegen. Es wird verankert, dass gegen die Aufnahme in die Sperrliste der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist.

3. Datenschutz:

Das Gesetz dient ausschliesslich der Praevention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, duerfen nicht fuer Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen koennten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.

4. Spezialgesetzliche Regelung mit Befristung:

Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie ermoeglicht wird, nicht jedoch von anderen Inhalten, werden die wesentlichen Regelungen in einem neuen Zugangserschwerungsgesetz statt im Telemediengesetz verankert. Zudem tritt das Gesetz automatisch zum 31. Dezember 2012 ausser Kraft, so dass in jedem Falle die vorgesehene Evaluation auszuwerten ist, auf deren Basis endgueltig entschieden werden kann. Zusaetzlich haben wir eine Bestimmung aufgenommen, die ausschliesst, dass die neu geschaffene Infrastruktur zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprueche genutzt werden kann.

Mit diesen Aenderungen werden auch die wesentlichen Forderungen des Bundesrates sowie der Experten aus der Bundestagsanhoerung beruecksichtigt. Zudem tragen wir Bedenken aus der Netz-Community Rechnung, mit dem Gesetz wuerde eine Infrastruktur aufgebaut, die zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden koennte. Dies wird durch das Gesetz gerade ausgeschlossen. Ohne das Gesetz hingegen blieben die bereits abgeschlossenen Vertraege zwischen BKA und Internetprovidern ueber Sperrmassnahmen gueltig, die gerade keinen hinreichenden Grundrechtsschutz und verfahrensrechtliche Sicherungen beinhalten.

Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekaempfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schuetzen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsaetze und ermoeglichen ein transparentes Verfahren.

Damit wird auch der Beschluss des SPD-Parteivorstandes vom letzten Samstag umgesetzt.