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Ingo Wellenreuther
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Frage von Marco D. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Marco D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

aktuell beschäftigt mich die Diskussion über die geplante Erweiterung bzw. Änderung des Grundgesetzes hinsichtlich der Anti-Terror-Maßnahmen, insbesondere den Abschuß einer Passagiermaschine, bei der Tatunbeteiligte betroffen wären.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Abschussermächtigung für entführte Flugzeuge für nichtig erklärt mit der Begründung, sie sei mit den Grundrechten auf Menschenwürde und auf Leben unvereinbar und eine Abwägung von Leben gegen Leben sei unzulässig. (Quelle: Spiegel.de)

Demzufolge regt Innenminister Schäuble (CDU) eine Grundgesetzänderung an, um diese Maßnahme durch einen Passus ins Grundgesetz einarbeiten zu lassen, der das entsprechende ausführende Organ zu den notwendigen Handlungen legitimiert.

Ich frage mich gerade: WOZU?

Ist es denn nicht so, daß die Bedrohung durch Terrorismus in Deutschland weniger durch die seit dem 11. September bekannte aber danach nie mehr gelungene Entführung von Passagiermaschinen zum Zwecke der Verwendung als fliegende Bomben ausgeht, sondern von "klassischen" Autobomben oder anderen perfiden Attentats-Varianten?

Für die Sicherheit des Flugverkehrs wird doch schon einiges getan. Es gibt sog. Skymarshals und etliche Kontrollen, z.T. auch Schikanen an und um die Flughäfen, Abgeschirmte Cockpits um ein Eindringen in selbiges zu Verhindern, Schulungen der Crews etc., um ein Szenario ähnlich des 11. Septembers zu verhindern - offenbar mit Erfolg.

Wozu ist dann noch diese Grundgesetzänderung notwendig?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Deiana,

vielen Dank für Ihre Frage, weshalb Herr Innenminister Dr. Schäuble eine mögliche Grundgesetzänderung in die Diskussion bringt, mit der der Abschuss eines Flugzeugs mit Terroristen darin ermöglicht werden könnte.

Die einfache Antwort auf diese Frage lautet: weil ein solcher Abschuss mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Grundlage hierfür ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum so genannten Luftsicherheitsgesetz, das Rot-Grün gegen die Stimmen von CDU und FDP im Jahr 2004 beschlossen hatte. Mit diesem Gesetz wollten SPD und Grüne die Streitkräfte dazu ermächtigen, Flugzeuge, die als Tatwaffe gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden sollen, abzuschießen. Das BVerfG hatte dazu entschieden, dass dies mit dem Grundrecht auf Leben und der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes nicht vereinbar ist, soweit von dem Einsatz der Waffengewalt tatunbeteiligte Menschen an Bord des Flugzeugs betroffen würden.

Sie haben Recht, dass für die Flugsicherheit bereits einiges getan wird. Es geht auch nicht darum, Ängste zu schüren, sondern es geht darum, eine Antwort auf das Dilemma zu finden, wie man mit einer dem Szenario des 11. September vergleichbaren Situation umgeht. Denn wer kann schon in Anbetracht der reellen Gefährdungslage auch in Deutschland mit Sicherheit behaupten, dass es nicht noch einmal zu einer ähnlichen Situation kommen könnte. Die aktuelle Diskussion will auf diesen möglichen, hochgradig schwierigen Fall Antworten suchen.

In dieser Diskussion machen es sich allerdings viele zu einfach. Denn wer will die Verantwortung dafür übernehmen und tatenlos zusehen, wenn zum Beispiel 50.000 unschuldige Menschen in einem Fußballstadion und hunderte weitere unschuldige Passagiere an Bord eines Flugzeugs, das durch Terroristen gezielt in dem Stadion zum Absturz gebracht wird, zu Tode kommen, obwohl die Möglichkeit bestanden hätte, das Flugzeug zuvor abzufangen? Diese hypothetische Situation ist ein Dilemma, der man nicht mit einfachen, populistischen Antworten ausweichen kann.

In diesem Zusammenhang will ich an eines erinnern. Der jetzige Fraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag, Peter Struck, hatte im Dezember 2003 in einem Interview für den Bonner Generalanzeiger in seiner damaligen Funktion als Bundesverteidigungsminister zu einem derartigen Fall folgendes gesagt: „Ich muss meine Verantwortung wahrnehmen. Konkret würde das bedeuten, dass ich dann den Befehl zum Abschuss geben würden, wenn alle Vorstufen wie zum Beispiel Warnung an die Entführer, Warnschuss oder Drängen zur Landung nicht ausreichen.“ (zit. nach Süddeutsche Zeitung vom 20.09.2007).

In Anbetracht der Tatsache, dass das Luftsicherheitsgesetz mit rot-grüner Mehrheit beschlossen wurde, halte ich es daher für unlauter, wenn Politiker der SPD und auch der Grünen nun empört aufschreien und diejenigen verurteilen und attackieren, die heute Verantwortung tragen und nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Antworten auf den beschriebenen Konflikt suchen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB