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Ingo Wellenreuther
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Frage von Stefan R. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Stefan R. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

ich kenne Ihre genaue Haltung zur Bahnprivatisierung nicht. Aber ich möchte Sie bitten, sich dagegen auszusprechen und sich dafür einzusetzen, dass es keine Privatisierung der Bahn gibt. Erstens ist die Bahn sehr viel mehr wert als der angepeilte Kaufpreis, zweitens handelt es sich dabei um ein Bundesvermögen, was durch Steuerzahler angeschafft und aufgebaut worden ist, drittens würde die Öffentliche Hand wesentliche Einflussnahmen auf die Bahnpolitik verlieren. In England hat man gesehen, dass durch privates Gewinnstreben die Bahn ganz marode und unsicher geworden ist. Werden Sie gegen die Bahnprivatisierung abstimmen?

In Erwartung einer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Stefan Reinecke

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Reinecke,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) formulierte Gesetzentwurf zur Bahnprivatisierung wurde am 21. September 2007 in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt. Nun folgen die Beratungen darüber in den Ausschüssen des Bundestags und evtl. in Anhörungen bevor über den Gesetzentwurf im Bundestag abgestimmt wird.

Ich war bei der Debatte am 21. September anwesend. Meinen Bedenken gegen die Bahnprivatisierung – zumindest in der vorgeschlagenen Form – haben sich dabei verfestigt. Dem Gesetzentwurf könnte ich in der derzeitigen Fassung jedenfalls nicht zustimmen. Er bedarf meines Erachtens zahlreicher und grundlegender Änderungen.

In der Debatte haben insbesondere meine Kollegen MdB Dirk Fischer und MdB Enak Ferlemann die Kritik an dem Entwurf auf den Punkt gebracht. Es stellt sich die Frage, ob das vorgeschlagene Modell – der Bund soll juristisch Eigentümer des Netzes bleiben, das wirtschaftliche Eigentum soll aber auf die Bahn übergehen, die 15 Jahre in einem integrierten Betrieb wirtschaften können soll – dem EU-Recht Stand hält, verfassungskonform ist und mit dem internationalen Bilanzrecht zu vereinbaren ist.

Wie mein Kollege MdB Ferlemann sehe ich außerdem kritisch, dass es derzeit keinen vernünftigen Netzzustandsbericht, geschweige denn einen Netzentwicklungsbericht, sowie keine Sicherungsübereignung gibt. Außerdem hat das Bundesverkehrsministerium bisher keine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung mit der Bahn vorgelegt. Um die kommenden Beratungen im Bundestag fundiert führen zu können, wäre dies alles äußerst hilfreich, wenn nicht sogar notwendig gewesen.

Auch die gesamte CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat gegen den vorgelegten Gesetzentwurf Bedenken und deshalb in einem Forderungskatalog notwendige Änderungen formuliert. So wird darin beispielsweise ein fortgeschriebener Netzzustandsbericht gefordert, der sachgerecht, objektiv und daher extern mit dem Ziel erstellt werden soll, die heutige Netzqualität zu sichern. Weiterhin soll z. B. vor der Verabschiedung des Gesetzes eine unterschriftsreife Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden. Vor der materiellen Privatisierung soll ein einjähriger Testlauf für die LuFV erfolgen.

Sie sehen, es gibt meines Erachtens zahlreiche Kritikpunkte und großen Beratungsbedarf, der noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich persönlich sehe zur Zeit eine Zustimmung nur unter den Bedingungen des Forderungskatalogs der CDU/CSU-Bundestagsfraktion möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB