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Ingo Wellenreuther
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Frage von Peter S. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Peter S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

in der Landesschau gestern Abend wurde berichtet, dass der neue Mindestlohn in der Pflege oft nicht vergütet wird. Die ArbeitnehmerInnen wehren sich nicht dagegen, weil sie Angst haben gekündigt zu werden. Bei dem Hilfspflegepersonal handelt es sich oft um Menschen mit Migrationshindergrund.
Meine Schwester arbeitete in einer Fa. am Bodensee, die Haushaltswaren herstellen. Sie bekam weder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall noch bezahlten Urlaub. In der Sendung Landesschau wurde berichtet, dass nur auf dem Bau durch den Zoll geprüft wird ob der Mindestlohn eingehalten wird. Warum wird nicht in Betrieben oder in den Pflegeheimen ebenfalls kontrolliert?

MfG

Peter Speck

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Speck,

vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich Ihnen gerne antworte.

Im Juli 2010 beschloss die CDU/FDP-Koalition die von Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen vorgelegte Rechtsverordnung zur Einführung einen verbindlichen Mindestlohn für Pflegekräfte. Seit 01. August 2010 gilt als Untergrenze in den westdeutschen Bundesländern ein Stundenlohn von 8,50 Euro, der sich im Januar 2012 und im Juli 2013 um jeweils noch einmal 25 Cent erhöht.

Wenn sich Arbeitgeber an diese Vorgaben nicht halten, so ist dies nicht nur für die Beschäftigten inakzeptabel, sondern auch eindeutig rechtswidrig. Es drohen dann empfindliche Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro und sogar Strafverfahren mit Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren sind unter Umständen möglich. Tatsächlich sind inzwischen bereits Verurteilungen zu Geldstrafen wegen Verstoßes gegen Regelungen über den Mindestlohn in Deutschland rechtskräftig geworden.

Was nun Ihre konkrete Frage angeht: Die Überwachung der Einhaltung der Mindestlohnregelungen obliegt der Zollverwaltung, die entsprechende Kontrollen zahlreich durchführt. Die tatsächliche Nichteinhaltung der Regelungen stellen ein nicht zu vernachlässigendes, aber auch ein nicht weit verbreitetes Problem dar.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB