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Ingo Wellenreuther
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Frage von Markus P. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Markus P. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

letzte Woche haben Sie fuer die Griechenlandhilfe gestimmt. Hier ging es nur um 22,4 Milliarden Euro.

Bei den Rettungsschirm fuer den Euro steht Deutschland fuer 123 Milliarden gerade. Wieso muss bei dieser Summe der Bundestag nicht zustimmen? Und was passiert, wenn sie faellig werden sollte? Das ist mehr als die Haelfte des Etats 2010, wenn wir uns nicht neuverschuldet haetten. Muessen wir dann alle Schulen und die verbliebenen Schwimmbaeder schliessen?

Mit freundlichem Gruss,
Markus Pietrek

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Pietrek,

Für Ihre Sorge habe ich großes Verständnis. Niemand hat sich gewünscht, dass wir gezwungen sind, aufgrund der anhaltenden Krise auf den Finanzmärkten und der Gefahr ihrer weiteren Ausbreitung dieses große Gesetzesvorhaben zur Stabilisierung der europäischen Währung auf den Weg zu bringen. Aber die Stabilität des Euro insgesamt war in Gefahr. Dennoch kann man zuversichtlich sein, dass es zu keinem Ausfall des Kredits kommen wird und somit eine Inanspruchnahme des Bundes aus der Garantie nicht nötig sein wird.

Das Procedere ist folgendermaßen: Die Europäische Union wird 60 Mrd. Finanzmittel zur Verfügung stellen. Darüber hinaus und ergänzend zu diesen Mitteln haben sich die Mitgliedsstaaten des Euro-Währungsgebietes bereit erklärt, eine Zweckgesellschaft zu gründen, für die die teilnehmenden Mitgliedsstaaten anteilig bis zu 440 Milliarden bürgen. Die Zweckgesellschaft kann 3 Jahre lang Kredite vergeben. Der auf Deutschland entfallene Teil an der Bürgschafts- und Garantiesumme beläuft sich dabei 123 Mrd., die im äußersten Notfall durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages um 20 % erhöht werden kann. Darüber hinaus beteiligt sich der Internationale Währungsfonds mit ca. 220 Mrd. Euro.

Die Bundesregierung hat sich aber für folgenden Auszahlungsmechanismus stark gemacht: Griechenland erhält Hilfe nur, sofern Fortschritte bei der Umstrukturierung seiner Volkswirtschaft erzielt werden. Vor der Gewährung konkreter Hilfen müssen daneben die Euro-Staaten einstimmig zustimmen und die Auszahlung erfolgt nur dann, wenn das betreffende Land die wirtschafts-, struktur- und haushaltspolitischen Auflagen erfüllt. Die griechische Regierung hat sich hierbei zu Konsolidierungsschritten verpflichtet, die auch im Vergleich zu bisherigen IWF-Programmen äußerst ambitioniert sind. Die EU Kommission wird dies in Abstimmung mit der europäischen Zentralbank und dem IWF sorgfältig überprüfen, so dass Griechenland, innerhalb kürzester Zeit all die Reformen nachholt, die es auch wieder wettbewerbsfähig macht.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther, MdB