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Ingo Wellenreuther
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Frage von Peter M. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Peter M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,welche Meinung vertreten Sie betreffend des Ankaufes von "Steuerbetrüger CD´s"? Insbesondere würde mich Ihre Meinung bzgl. der Ablehnung zum Ankauf einer solchen CD durch die Landesregierung BaWÜ interessieren. Herzlichen Dank für Ihre Antwort

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Steuereinnahmen sind unverzichtbar zur Finanzierung der vielfältigen öffentlichen Aufgaben, wie Schulen, Universitäten, Sozialleistungen, Gesundheitswesen, Infrastruktur, Polizei und Feuerwehr etc. Steuern werden in Deutschland nach Leistungsfähigkeit erhoben, das heißt starke Schultern tragen mehr zur Finanzierung bei. Damit wir bei der Belastung aber niemanden überfordern ist es unverzichtbar, dass alle entsprechend ihrer individuellen Leistungsfähigkeit ihren Beitrag leisten. Deshalb ist Steuerhinterziehung auch kein Kavaliersdelikt, sondern eine mit empfindlicher Strafandrohung sanktionierte Straftat. Und als Straftat müssen wir Steuerhinterziehung auch konsequent verfolgen.

Eine andere Frage ist, welche Mittel wir bei der Strafverfolgung einsetzen. Ich kann aus juristischer Sicht die gegen einen Ankauf einer aus offensichtlich nach ausländischen Recht unrechtmäßig erstellten Daten-CD vorgebrachten Argumente durchaus nachvollziehen, insbesondere soweit die gerichtliche Verwertbarkeit der auf diesem Weg gewonnenen Indizien in Frage steht. Eine pauschale Bewertung nach den Kategorien grundsätzlich richtig oder falsch verbietet sich daher. Vielmehr kommt es auf den Einzelfall an und es bedarf einer sorgfältigen Prüfung. Wichtig bleibt dabei die zentrale Aussage: Steuerhinterzieher müssen wissen, dass auch komplizierte Verschleierungsbemühungen unter Einbeziehung ausländischer Banken nicht länger einen dauerhaften Schutz vor Strafverfolgung bilden. Und gleichzeitig müssen wir auf internationaler Ebene Schwarzgeld wirksamer bekämpfen und z.B. mit der Schweiz endlich zu angemessenen Rechtshilfevereinbarungen kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther, MdB