Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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Rolf Poss
Ihre Frage bezieht sich auf eine Angelegenheit des Bundes.
Forderungen nach Parteiverboten müssen stets anhand der strengen verfassungsrechtlichen Vorgaben geprüft werden. Die bestehenden rechtsstaatlichen Instrumente, einschließlich der Beobachtung extremistischer Teilstrukturen durch den Verfassungsschutz, halte ich für den richtigen und verhältnismäßigen Weg
Die Bundesländer sind keine erst später „zusammengeschlossenen” Entitäten im Sinne der EU-Mitgliedstaaten, sondern historisch gewachsene Einheiten mit eigenen kulturellen, politischen und oft auch rechtlichen Traditionen
Ihre Frage bezieht sich auf eine Angelegenheit des Bundes.