
(...) a. die bestehenden EU-weit geltenden Vorschriften über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln novelliert und weiter entwickelt werden sollen, sieht die Einführung der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung vor. Die Angabe des Energiegehalts und der Gehalte an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker und Salz sollen bezogen auf 100 g bzw 100 ml des Lebensmittels auf der Verpackung oder dem Etikett grundsätzlich bei allen Lebensmitteln angegeben werden. (...)