
(...) In Deutschland ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zuständig. Dieses führt in Zusammenarbeit mit mehreren Bewertungsbehörden eine umfassende wissenschaftliche Prüfung der Zulassungsfähigkeit von Pflanzenschutzmitteln durch. (...)