2. Die Kürzungen der monatlichen Kostenpauschale nach Art. 7 Bayerisches Abgeordnetengesetz ordne ich grundsätzlich nicht an. Diese werden selbständig durch die Landtagsverwaltung anhand der Anwesenheits- bzw. Abstimmlisten vorgenommen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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