
(...) Wer ein neues Auto gekauft hat, kann ab dem 30. März den Antrag auf Gewährung der Umweltprämie mit Vorlage der Kopie eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen und sich damit einen Platz ein der Bearbeitungsschlange reservieren. Ausgezahlt bekommen Sie die Prämie allerdings erst dann, wenn die Zulassung des neuen und die Verschrottung des alten PKW erfolgt sind und beides nachgewiesen ist. (...)