(...) Zahlreiche Bürger haben u.a. das BMELV darauf aufmerksam gemacht, dass Betreiber von Kabelnetzen ihren Kunden zum Empfang digitaler Programme die Verwendung betriebseigener Receiver (Set-Top-Box) vorschreiben. Verbrauchern ist dadurch die Möglichkeit verwehrt, Set-Top-Boxen anderer Hersteller zu nutzen. (...)
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