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Ilse Aigner
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Frage von Conny P. •

Frage an Ilse Aigner von Conny P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Aigner,

wir sind Mutterkuhhalter und durften bis vor zwei Jahren unsere Schlachttiere auf der Weide schießen und nach dem Ausbluten in einem nahen Schlachthaus zerlegen lassen. Sowohl mein Partner als auch ich selbst sind im Besitz einer gültigen Schießerlaubnis nach der Tierschutzschlachtverordnung, wobei ich den Kurs hierfür inkl. Erwerb der waffenrechtlichen Sachkunde erst 2007 gemacht habe.

Seit Einführung des neuen EU-Hygienepakets ist jedoch das Töten von Rindern auf der Weide (auch mittels Bolzenschuss in einer Fanganlage) in Bayern nicht mehr möglich, da durch einen hohen Juristen des Bayerischen Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz eine Weisung ergangen ist, wonach alle Schlachttiere lebend ins Schlachthaus zu verbringen sind. Begründet wird dies mit den neuen Hygienevorschriften. Ausnahmen sind nur für Wild, Wasserbüffel und Bisons möglich.

Wenn Mutterkuhbetriebe wie wir, die ihre Tiere ganzjährig im Freien halten, die Tiere nicht mehr auf der Weide töten dürfen, bedeutet das unvorstellbare Szenen beim Verladen der halbwilden Tiere, die oft mit Stahlseilen gewaltsam in den Anhänger gezogen werden, ganz zu schweigen vom Stress während des Transportes. Wer das nicht will, kann seine Tiere nicht mehr vermarkten.

Für uns gibt es nur eine vernünftige Lösung: das Töten der Tiere auf der Weide wieder zuzulassen. Es ist nicht einzusehen, warum dies in unserem Fall unhygienisch sein soll, während es für die erwähnten anderen Tierarten Ausnahmen gibt.

Übrigens ist das Töten ganzjährig im Freiland gehaltender Rinder auf der Weide in anderen Bundesländern bisher nicht untersagt - hier geht man offenbar immer noch davon aus, dass dies nach der Tierschutzschlachtverordnung zulässig ist. Wie ist denn nun die Rechtslage?

Wie stehen Sie zu dieser Thematik? Was werden Sie tun, um den (bayerischen) Mutterkuhhaltern und damit auch deren Tieren zu helfen?

Mit freundlichen Grüßen
C. Pasch

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Sehr geehrte Frau Pasch,

vielen Dank für Ihr Frage.

Es trifft zu, dass das seit dem 1.1.2006 geltende EU-Lebensmittelhygienerecht das Schlachten von Rindern auf der Weide nicht vorsieht. Die Möglichkeit der Schlachtung am Herkunftsort besteht lediglich für in Wildfarmen gehaltene Laufvögel und Huftiere, ferner unter außergewöhnlichen Umständen auch für Bisons. Dabei müssen aber bestimmte Bedingungen, die ebenfalls EG-rechtlich festgelegt sind, eingehalten werden. Außerdem ist für solche Schlachtungen eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.

Ich stimme mit Ihnen überein, dass es sehr schwierig ist, Rinder, die nahezu halbwild gehalten werden, zum Schlachthof zu transportieren. Dies dürfte ohne Risiko für den Transporteur oder aus Gründen des Tierschutzes sehr schwierig sein. Gerade deshalb ist es im Entwurf einer nationalen Verordnung zum Lebensmittelhygienerecht vorgesehen, dass die Schlachtung von Rindern im Haltungsbetrieb zulässig sein soll, wenn diese Tiere in Mutterkuh- oder ganzjähriger Freilandhaltung oder zur Landschaftspflege gehalten werden. Erst wenn diese Verordnung in Kraft getreten ist - was voraussichtlich im Sommer diesen Jahres der Fall sein wird - , kann die in der Tierschutz-Schlachtverordnung vorgesehene Möglichkeit des Betäubens oder Tötens bestimmter Rinder, die ganzjährig im Freien gehalten werden, durch Kugelschuss wieder in Anspruch genommen werden.

Bei den bisherigen Diskussionen des genannten Verordnungsentwurfs ist die vorgesehene Bestimmung von keiner Seite in Frage gestellt worden. Daher gehe ich davon aus, dass die Regelung zum Schlachten bestimmter Rinder aus Mutterkuhherden auf der Weide in Kraft treten wird. Sie dürften somit in absehbarer Zeit wieder die Möglichkeit haben, Ihre Tiere auf der Weide zu schlachten.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner, MdB

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