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Ilse Aigner
CSU
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Frage von Andreas K. •

Frage an Ilse Aigner von Andreas K. bezüglich Verkehr

Hallo Frau Aigner

Wie stehen sie zu dem Vorhaben der künftig vorgesehenen Hubraumbesteuerung von Wohnmobilen?
Was glauben Sie. Hat der Staat dadurch Mehr- oder Mindereinnahmen.
Hätte es Auswirkungen auf Wirtschaft und Handel?

Vielen Dank im Voraus
Kiehlehner

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Antwort von
CSU

*Sehr geehrter Herr Kiehlechner,*

* *

So genannte Kombipersonenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen konnten bislang als Nutzfahrzeuge angemeldet und damit spürbar günstiger als Personenkraftwagen besteuert werden. Rechtsgrundlage für diese Steuerbegünstigung war eine Vorschrift in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Verbindung mit den Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

Auf Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen wurde diese Rechtsvorschrift von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zum 1. Mai 2005 aufgehoben.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat das Hauruckverfahren, mit dem diese Änderung im Bundestag beschlossen wurde und welches eine ordentliche Beratung im Finanzausschuss verhindert hat, massiv kritisiert. Obwohl wir in der Sache durchaus gesprächsbereit waren, haben wir deshalb den Antrag von Rot-Grün im Bundestag abgelehnt.

Die unbedachte „übereilte“ Streichung des Art. 23 Abs. 6 a der StVZO hätte Anfang Mai 2005 zu einer drastischen Kfz-Steuererhöhung bei Wohnmobilen geführt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dazu beigetragen, dass die drohende massive Höherbesteuerung von Wohnmobilen in dieser Form unterblieben ist. Die Wohnmobilverbände hatten zurecht auf die damit verbundenen hohen Mehrbelastungen für Wohnmobilbesitzer hingewiesen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert auch in Zukunft eine moderate, angemessene Besteuerung der Wohnmobile _- siehe Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Wohnmobile angemessen besteuern“ http://www.dip1.btg/btd/15/052/1505248.pdf .

Wie diese aussehen kann, müssen die Bundesländer im Einvernehmen mit der Bundesregierung regeln, zumal die Einnahmen aus der Kfz-Steuer vollständig den Bundesländern zufließen. Der Bundestag ist insoweit nicht beteiligt.

Nach wie vor sehen wir einen erheblichen Klärungsbedarf hinsichtlich der konkreten Auswirkungen und der Reichweite der Steuerverschärfung. Bis heute ist nicht abzusehen, ob die öffentliche Hand durch die Neuregelung, so wie Sie von Rot/Grün vorgesehen ist, mit Mehr- oder Mindereinnahmen rechnen muss. Als gesichert gilt jedoch, dass die Wohnmobilbranche erhebliche Belastungen zu tragen hätte.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Aigner, MdB

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