
Diese Leistungen können – als Einmalzahlung oder in mehreren Teilbeträgen – individualvertraglich oder auf kollektiver Ebene vereinbart werden.
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Diese Leistungen können – als Einmalzahlung oder in mehreren Teilbeträgen – individualvertraglich oder auf kollektiver Ebene vereinbart werden.
Auch mit der letzten Erhöhung sichern die Bürgergeld-Regelsätze weiter nur das Existenzminimum – nicht mehr und nicht weniger. Ziel und zentrales Element des Bürgergeldes ist es immer, erwerbsfähige Menschen dauerhaft in qualifizierte Arbeit zu bringen, damit sie ihren Lebensunterhalt wieder selbst bestreiten können.
Die Beamtenversorgung fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Für eine fachliche Beantwortung Ihres Anliegens müssen Sie sich daher bitte direkt an das BMI wenden.
Das Bürgergeld ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es ist von der Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung zu unterscheiden. Ersteres wird in SGB II geregelt, letztere in SGB XII.
Jede Arbeit verdient Respekt und Anerkennung. Dazu gehören sichere Arbeitsplätze, angemessene Löhne und eine gerechte Besteuerung – zentrale Anliegen der SPD.
Ich bin überzeugt, dass Sozialleistungen, die das Existenzminimum sichern, nicht aus politischen Überlegungen heraus gekürzt werden dürfen.