Das System der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit. Diesem Prinzip folgt auch die jährliche Anpassung der Renten, die grundsätzlich der Lohnentwicklung folgt. Die Preisentwicklung bzw. Inflation wird bei der Rentenanpassung dagegen nicht berücksichtigt.
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