Antwort 17.09.2025 von Hubertus Heil SPD
Für Altersvollrentnerinnen und -rentner galt diese Regelung nicht, da sie bereits ohne Hinzuverdienstgrenzen uneingeschränkt hinzuverdienen konnten.

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Für Altersvollrentnerinnen und -rentner galt diese Regelung nicht, da sie bereits ohne Hinzuverdienstgrenzen uneingeschränkt hinzuverdienen konnten.
Das sind zwei historisch gewachsene Systeme – keine „Vollversorgung“ der einen auf Kosten der anderen und keine Menschen erster oder zweiter Klasse.
Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es uns wichtig, Generationen nicht gegeneinander auszuspielen.