Warum gibt es eine zweite Klassen Gesellschaft (Pensionen und gesetzliche Rente)?
Sehr geehrter Herr Heil,
Es wird nur über Rentenkürzungen und länger arbeiten geredet. Meine Meinung ist, dass erst mal alles angepasst werden sollte. Penionen werden an das Niveau von der gesetzlichen Rente angepasst oder das Rentenniveu wird erhöt. Beamte und Politiker zahlen auch ein. Politiker erhalten Rentenpunkte. Alle in einem Krankensystem, Mehrleistungen werden dazugebucht. Gleiches Renteneintrittsalter für Beamte und die, die in die gesetzliche Rente einzahlen. Dann noch die Milliarden (ca. 900), die seit den 60er Jahren entnommen wurden wieder in das System zurückführen.
Das wäre eine Fähre Sache.
Warum wird das nicht angegangen?
MFG
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie sprechen ein sehr komplexes Thema an, das verständlicherweise die politischen Debatten in Deutschland prägt.
Die Unterschiede zwischen der gesetzlichen Rente und der Beamtenpension gehen auf die verschiedenen historischen und rechtlichen Entwicklungen zurück. Beamte sind von jeher in einem eigenen, staatlich finanzierten Versorgungssystem, wohingegen die gesetzliche Rentenversicherung für die breite Bevölkerung eingeführt wurde. Die Rentenversicherung ist ein Umlageverfahren, das auf den Beiträgen der Erwerbstätigen basiert.
Das derzeitige System der gesetzlichen Rentenversicherung ist demnach schwerpunktmäßig auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgerichtet. Ein Umbau zu einem System, in dem alle Gruppen einbezogen werden (auch diejenigen Gruppen, die bisher eigene Alterssicherungssysteme unterliegen), würde eine grundlegende Veränderung der bestehenden Alterssicherungssysteme darstellen. Daher ist es wichtig, sämtliche Auswirkungen in den Blick zu nehmen und zu berücksichtigen.
Beispielsweise würde - je nach konkreter Ausgestaltung - die Einbeziehung aller Personengruppen zwar kurz- und mittelfristig zu einer Verbesserung der Finanzgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung führen. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass sich für diese Personenkreise langfristig auch Rentenansprüche mit entsprechend höheren Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben würden. Daneben wird auch das Argument der Gleichbehandlung für die Einbeziehung weiterer Gruppen angeführt. Die für alle Alterssicherungssysteme gleichermaßen bestehende demografische Entwicklung, dass der Anteil der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sinken und der Anteil der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher steigen wird, lässt sich mit einer solchen Änderung allerdings nicht aufhalten.
Für weitere Fragen bezüglich der Beamtenversorgung bitte ich Sie, sich an das zuständige Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) zu wenden, sowie für weitere Fragen bezüglich der Rentenversicherung an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

