Warum muß eine private Kapitalrente die steuerfrei ausgezahlt wird bei der Anrechnung des Grundrentenzuschlages gemeldet werden
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Hier verweise ich auf die Antwort zu Ihrer vorherigen Frage bezüglich der Anrechnung von arbeitgeberfinanzierten Renten. Eine private Kapitalrente zählt ebenso zu den zusätzlichen Einkommen und hat daher Einfluss auf die Einkommensberechnung bei der Grundrente, die als Zuschuss für geringe Renten ohne weitere Einkommensquellen eingeführt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

