Zunächst liegt es im Ermessen eines Unternehmens, Mitarbeitende in den Vorruhestand zu schicken, sofern es eine entsprechende Vereinbarung, z.B. im Arbeitsvertrag gibt.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

