
Ich kann nachvollziehen, dass Sie die unterschiedlichen Regelungen zur Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenen- und Altersrenten als ungerecht empfinden. Allerdings sollen Hinterbliebenenrenten im Unterschied zu Altersrenten gezielt diejenigen unterstützen, die nicht über ausreichendes weiteres Einkommen verfügen. Zudem fußen Hinterbliebenenrenten nicht auf eigenen Beitragszahlungen.