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Hubertus Heil
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Frage von Hannah M. •

Warum haben Sie trotz Pfusch bei der Berechnung das Ergebniss der letzten Mindestlohnkommission anstandslos angenommen?

Hallo, der öffentlichen Bundespressekonferenz zur Mindestlohnkommission mit BDA und Gewerkschaft kann entnommen werden das der BDA bei der Berechnung der Erhöhung, nicht die damals geltenden €12 als Basis für die Erhöhungen genommen hat, sondern den vorletzten Betrag von €10,45 als Basis für die Berechnung namm. Das ist zum einen klarer Pfusch und zum anderen setzt sich der BDA damit über geltendes Deutsches Recht. Wieso haben Sie das durchgehen lassen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau M.,

die Mindestlohnkommission hat – entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag, alle zwei Jahre über die Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden – am 26. Juni 2023 ihren Beschluss zur Anpassung der Mindestlohnhöhe gefasst. Hierbei hat sich die Mindestlohnkommission an den ihr in § 9 Absatz 2 des Mindestlohngesetzes vorgegebenen gesetzlichen Rahmen gehalten. Insbesondere hat sich die Mindestlohnkommission bei der Festsetzung der Höhe des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung orientiert. 

Das Mindestlohngesetz gibt nicht vor, wie die Orientierung an der Tarifentwicklung konkret zu erfolgen hat. Die Kommission ist daher befugt, anhand sachgerechter und praktikabler Erwägungen die Einzelheiten eigenverantwortlich zu bestimmen. In diesem Fall hat sich die Kommission entschieden, für die Berechnung der Tarifentwicklung einen Betrachtungszeitraum von Juni 2022 bis Juni 2023 zu wählen, die der Tariflohnentwicklung entsprechende prozentuale Steigerung (Tarifindex) auf den Wert von 10,45 Euro anzuwenden und zugleich den durch den Gesetzgeber veranlassten Anstieg von 1,55 Euro zu berücksichtigen, um den absoluten Steigerungsbetrag zu ermitteln. Auch in den vergangenen Beschlüssen wurde teilweise ein Bezugspunkt für die Anwendung des Tarifindex gewählt, der nicht der aktuellen Mindestlohnhöhe entsprach. Diese Vorgehensweise ist im Ergebnis nicht zu beanstanden und sollte den durch die gesetzliche Anhebung bestehenden Besonderheiten Rechnung tragen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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