(...) Damit wird künftig unter anderem Rechtssicherheit hergestellt, auf welche Beförderungen die Mitgliedstaaten die in der sogenannten Arbeitnehmerentsenderichtlinie (Richtlinie 96/71/EG) genannten Mindeststandards anwenden dürfen (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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