
Ein Pflegeheim darf grundsätzlich nur die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Pflege, Investitionskosten und ggf. noch Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI in Rechnung stellen
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Ein Pflegeheim darf grundsätzlich nur die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Pflege, Investitionskosten und ggf. noch Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI in Rechnung stellen
Mit dem Bürgergeld hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr eine große Sozialreform auf den Weg gebracht.
Das Bundesministerium der Finanzen erarbeitet derzeit einen Vorschlag, wie ein mögliches Klimageld aussehen kann
Das Bundesministerium der Finanzen erarbeitet derzeit einen Vorschlag, wie ein mögliches Klimageld aussehen kann
Das Bundesministerium der Finanzen erarbeitet derzeit einen Vorschlag, wie ein mögliches Klimageld aussehen kann
Aufwendungen für Unterkunft werden nach geltender Rechtslage übernommen, wenn sie angemessen sind.