Aus den beschriebenen Gründen kann eine Berücksichtigung von Beamtenzeiten bei den Voraussetzungen für Altersrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung leider nicht in Aussicht gestellt werden.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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