
Die Zahlung eines Inflationszuschlages zusätzlich zur Rentenanpassung ist hingegen keine Aufgabe für die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung und würde das System überfordern.
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Die Zahlung eines Inflationszuschlages zusätzlich zur Rentenanpassung ist hingegen keine Aufgabe für die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung und würde das System überfordern.
Das Grundgesetz unterscheidet nicht nach der Ursache für den Hilfebedarf. Deshalb sind auch keine unterschiedlichen Niveaus des menschenwürdigen Existenzminimums für unterschiedliche Personengruppen und damit auch für eine Differenzierung nach der Ursache der Hilfebedürftigkeit begründbar.
Im Rahmen des Programms „ARBEIT: SICHER+GESUND“ (ASUG) bereitet das BMAS derzeit zu Psychischer Gesundheit eine sogenannte Politikwerkstatt vor.
Die Zahlung eines Inflationszuschlages zusätzlich zur Rentenanpassung ist keine Aufgabe für die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung und würde das System überfordern
Betriebsrenten sind, anders als etwa die gesetzliche Rentenversicherung, kein einheitliches System, sondern sie sind zwangsläufig und naturgemäß an den jeweiligen Arbeitgeber bzw. an den jeweiligen Arbeitsvertrag geknüpft. Von daher spiegeln sie die sehr vielschichtige Arbeitsrealität wider.
Die Bundesregierung hat sich in dieser Legislaturperiode vieles vorgenommen, um Verbesserungen im Mietrecht zu erzielen. Besonders der SPD-Bundestagsfraktion ist dies ein zentrales Anliegen. Dazu gehört auch die von Ihnen beschriebene Kaltmietenbremse.