
Grundsätzlich können Personen Wohngeld beantragen, wenn sie zwar über ausreichendes Einkommen für ihren Lebensunterhalt (Mindesteinkommen) verfügen, aber nicht genügend Einkommen haben, um die eigenen Wohnkosten zu decken.
Photothek.net
Grundsätzlich können Personen Wohngeld beantragen, wenn sie zwar über ausreichendes Einkommen für ihren Lebensunterhalt (Mindesteinkommen) verfügen, aber nicht genügend Einkommen haben, um die eigenen Wohnkosten zu decken.
Sehr geehrte Frau M.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Zuerst einmal gebe ich Ihnen Recht, dass langzeitarbeitslose Menschen häufig multiple Vermittlungshemmnisse haben.
Stand 2024 haben rund 64 Prozent der Geflüchteten, die 2015 nach Deutschland kamen, einen Arbeitsplatz.
Die Rentenversicherung erbringt nur Leistungen, die zu ihrem gesetzlich geregelten Leistungskatalog gehören.
Doch auch wenn es gelingt, die inländische Erwerbsbeteiligung zu steigern, ist zusätzlich eine höhere qualifizierte Zuwanderung nötig, um die demografischen Effekte abmildern bzw. ausgleichen zu können.