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Hubertus Heil
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Frage von Simone N. •

Warum wird die Hinzuverdienstgrenze bei der Witwenrente nicht abgeschafft?

Sehr geehrter Herr Heil, wie der umgangssprachliche Name „Witwenrente“ schon sagt, betrifft es vor allem ältere Frauen, die ihre Kinder noch selbst betreut haben, sich um den kranken Mann und dessen alte Eltern gekümmert haben und deshalb oft nur eine geringe eigene Rente erzielen konnten.

Wie soll eine Witwe (z.B. ich!) sich finanziell ein bisschen freischwimmen, wenn nicht einmal Mini-Jobs von der Regelung ausgenommen sind. Wieso dürften mein Mann, wenn er noch leben würde (er starb mit 62 Jahren) und ich unbegrenzt hinzuverdienen, aber als Witwe darf ich das nicht, obwohl es gesellschaftliche Übereinkunft war, dass der Mann durch seine Arbeit für die Frau im Alter mit vorsorgt. Das geschieht ja durch die Hinterbliebenenrente. Aber durch die Hinzuverdienstgrenze wird mein finanzieller Status zementiert, denn je mehr ich arbeite, desto geringer ist mein Lohn aufgrund der Abzüge. Dabei wäre es doch für den Staat eine Win Win Situation, wenn wir Witwen mehr arbeiten dürften. Danke!

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau N.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und dafür, dass Sie Ihre persönliche Situation so offen schildern.

Ich kann gut nachvollziehen, dass die Anrechnung von eigenem Einkommen auf die Witwen- oder Witwerrente für viele Betroffene schwer nachvollziehbar ist. Gerade nach dem Verlust eines Partners wünschen sich viele Menschen finanzielle Sicherheit und möchten nicht das Gefühl haben, dass sich zusätzliche Arbeit oder ein höheres Einkommen kaum lohnt.

Die Einkommensanrechnung verfolgt den Grundgedanken, dass die Hinterbliebenenrente den wegfallenden Unterhalt des verstorbenen Partners teilweise ersetzen soll. Wer über ein höheres eigenes Einkommen verfügt, erhält deshalb eine entsprechend geringere Witwen- oder Witwerrente. Aktuell gibt es einen Freibetrag, bis zu dem eigenes Einkommen nicht angerechnet wird.

Ich persönlich spreche mich dafür aus, dass dieser Freibetrag neu angepasst wird, damit Hinzuverdienst nicht so stark zu Abzügen bei der Witwen- oder Witwerrente führt. Gerade Fälle wie Ihrer zeigen, dass die derzeitige Regelung zusätzliche Erwerbstätigkeit finanziell unattraktiv macht, obwohl mehr Arbeit gesamtgesellschaftlich sinnvoll wäre.

Eine solche Änderung wäre allerdings mit Mehrausgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung verbunden und müsste entsprechend gegenfinanziert werden.

Mit freundlichen Grüßen

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