Hubert Hüppe
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CDU
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Frage von Dominik S. •

wie stehen Sie zu diesen Themen: Mindestlohn für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten Inklusionsbetriebe als Alternative zu Werkstätten Übergang von Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt

Sehr geehrter Herr Hüppe,

ich interessiere mich für die Situation von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten. Ich habe dazu drei Fragen:
Sind Sie für einen Mindestlohn für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten? Warum oder warum nicht?
Wie wollen Sie die Werkstätten zu Inklusionsbetrieben weiterentwickeln, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bieten? Welche Maßnahmen planen Sie dafür?
Wie wollen Sie den Übergang von Menschen mit Behinderungen aus den Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt besser ermöglichen und fördern? Welche Unterstützungs- und Beratungsangebote wollen Sie bereitstellen?

Ich freue mich auf Ihre Antwort, da mir dieses Thema wichtig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik S.

Hubert Hüppe
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre E-Mail mit den Fragen rund um das Feld „Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt“. Mir ist dieses Thema sehr wichtig. Ich stehe den "Werkstätten für behinderte Menschen ( WfbM)" in der jetzigen Form sehr kritisch gegenüber, weil sie keine wirkliche Inklusion ermöglichen: Menschen mit Behinderungen arbeiten in diesen Einrichtungen abgetrennt von der Gesellschaft. Dem gesetzlichen Auftrag, Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten (Reha) kommen WfbM’s so gut wie nicht nach.

Die Realität in Deutschland zeigt, dass sich die Sonderstrukturen weiter verfestigen und wir noch weit davon entfernt ist, die Werkstätten konsequent zu wirklichen Reha-Einrichtungen umzubauen. Daher heiße ich einen Mindestlohn für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen prinzipiell gut. Eine ausreichende Entlohnung ist sowohl gemäß des Benachteiligungsverbots im Grundgesetz als auch gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention geboten. Ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Mindestlohns wäre, die Werkstätten-Träger maßgeblich für die Zahlung des Mindestlohns zu verantworten und die dringend gebotene Transparenz beim Lohnsystem in Einrichtungen zu schaffen. Dafür müssen die „Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)“ ihre Jahresabschlüsse transparenter, nachvollziehbarer machen, um Verschleierung zu unterbinden. Die Folge wäre dann allerdings, dass, wie außerhalb der Werkstätten im ersten Arbeitsmarkt, daraus die Sozialbeiträge gezahlt werden. Inwieweit auch die Anfahrt zum Arbeitsplatz daraus finanziert wird, muss differenziert angegangen werden. Auch hier darf es keinen Nachteil für diejenigen geben, die den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt schaffen.

In puncto Inklusionsbetriebe kann ich zunächst feststellen: Politik sollte grundsätzlich das Ziel verfolgen, den Zugang für Menschen mit Behinderungen in ein Unternehmen im ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Inklusionsbetriebe sind ein Baustein, und es wäre auf dem Weg der von Ihnen dargestellten Weiterentwicklung der Werkstätten zu Inklusionsbetrieben auch hilfreich, eine gesetzliche Verpflichtung der Inklusionsbetriebe zur Einstellung von WfbM-Beschäftigten einzuführen. Jedoch muss über die Inklusionsbetriebe hinaus viel mehr geschehen. So kann ich im Zusammenhang mit Ihrer Frage zu dem Übergang von Menschen mit Behinderungen aus den Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt sagen, dass die bürokratischen Hürden bei bestehenden Möglichkeiten - wie den Budgets für Ausbildung und Arbeit - dringend beseitigt werden müssen. Ich wäre für echte Budgets. Also, wer einen Arbeitgeber findet, sollte das Geld zur Unterstützung (für Assistenz, Lohnzuschuss usw.) an seinem Arbeitsplatz bekommen, was die Werkstatt an öffentlichen Geldern bekommt.

Auch muss die sog. „Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (REZA)“ als Pflicht abgeschafft werden. Diese sieht vor, dass sich der Ausbilder auf Kosten des Betriebes 320 Stunden zu den Themen Medizin, Recht und Didaktik fortbilden lassen muss, bevor er einen Jugendlichen mit Behinderungen im Betrieb ausbilden kann. Diese Zusatzausbildung ist viel zu bürokratisch, geht an den tatsächlichen Bedürfnissen der Jugendlichen vorbei und hält Betriebe davon ab, Menschen mit Behinderungen auszubilden.

Nicht zuletzt ist eine Stärkung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements, eines wichtigen Mittels zur Wiedereingliederung von Beschäftigten nach einer längeren Krankheit, erforderlich. Ebenso eine Stärkung der Ansprechstellen für Arbeitgeber und für Menschen mit Behinderungen, die bei dem Eintritt von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt helfen. Es gibt viel zu viele Stellen, die dann auch noch die Betroffenen von einer zur anderen Stelle schicken.

Die Ampel-Regierung setzt Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt nicht konsequent um. Sie hat umgekehrt u.a. dafür gesorgt, dass künftig Verstöße gegen die Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber nicht mehr mit einem Bußgeld geahndet werden sollen.

Wenn Sie andere oder zusätzliche Ideen haben, schreiben Sie mir einfach!

 

Mit freundlichen Grüßen

Hubert Hüppe, MdB

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