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Holger Mann
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Frage von Johanna H. •

Werden Sie, wie im Reformpaket angelegt, dafür stimmen, dass das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt wird?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau H.

noch ist nicht abschließend geklärt, wie die Vorschläge der Alterssicherungskommission (ASK) konkret umgesetzt werden. Um Ihre Frage zu beantworten, muss ich etwas ausholen.

Ich sehe, dass unser Rentensystem in seiner heutigen Form langfristig nicht tragfähig ist. Deshalb werde ich Reformen grundsätzlich unterstützen, sofern sie zu einer nachhaltigen und sozial gerechten Alterssicherung beitragen. Schon heute reicht die gesetzliche Rente für viele Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen nicht aus, um ihren Lebensstandard im Alter zu sichern. Gleichzeitig stehen wir vor erheblichen demografischen Herausforderungen: Die geburtenstarken Jahrgänge gehen in den Ruhestand, die Menschen werden älter und immer weniger Beitragszahlende finanzieren die Renten von immer mehr Rentnerinnen und Rentnern. Deshalb müssen wir das Rentensystem jetzt so weiterentwickeln, dass das Rentenniveau nach dem Auslaufen der Haltelinie im Jahr 2031 nicht dauerhaft sinkt und die Beiträge zugleich langfristig bezahlbar bleiben.

Unser Ziel ist eine verlässliche Alterssicherung. Dafür brauchen wir eine Trendumkehr: Das Rentenniveau soll künftig wieder steigen, um den Lebensstandard im Alter besser abzusichern, während die Beiträge langfristig stabilisiert werden. Die ASK hat hierzu einen umfassenden Vorschlag vorgelegt. Nicht alle Empfehlungen entsprechen den Vorstellungen der SPD. Wir setzen uns weiterhin für eine Erwerbstätigenversicherung ein, in die perspektivisch alle Erwerbstätigen einzahlen. Mit der Einbeziehung neuer Selbstständiger und von Abgeordneten sollen erste Schritte in diese Richtung erfolgen. Langfristig sollte aus unserer Sicht auch die Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten geprüft werden.

Sie fragen konkret nach der Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung. Nach den Vorschlägen der ASK soll diese Regelung ab dem Jahr 2032 greifen, also erst nach Abschluss der bereits beschlossenen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre.

Nach den heutigen Prognosen würde die Regelaltersgrenze anschließend etwa alle zehn Jahre um rund sechs Monate steigen. Sie läge demnach im Jahr 2042 bei etwa 67,5 Jahren. Eine Regelaltersgrenze von 70 Jahren würde nach diesen Berechnungen erst gegen Ende des Jahrhunderts – etwa im Jahr 2092 – erreicht werden.

Diese Entwicklung würde nur eintreten, wenn die Lebenserwartung tatsächlich weiter steigt und die Menschen entsprechend länger gesund leben. Der Deutsche Bundestag beziehungsweise ein unabhängiges Gremium, etwa der Sozialbeirat, soll regelmäßig überprüfen, ob diese Annahmen weiterhin zutreffen. Ziel ist es, das Verhältnis von Erwerbs- und Rentenzeit zwischen den Generationen gerecht auszugestalten und das Rentensystem langfristig finanzierbar zu halten.

Gleichzeitig soll mit der geplanten Schutzrente sichergestellt werden, dass Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können, bereits bis zu zwei Jahre früher ohne Rentenabschläge in den Ruhestand gehen können. Damit wird berücksichtigt, dass nicht jede und jeder gleichermaßen von einer steigenden Lebenserwartung profitiert.

Ich danke Ihnen für Ihre Nachricht und hoffe, die Frage damit beantwortet zu haben. 

Mit freundlichen Grüßen

Holger Mann

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