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Hermann Färber
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Frage von Joachim A. •

Frage an Hermann Färber von Joachim A. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Färber!

Die Bundesregierung plant, laut FAZ, daß für kranke Asylbewerber der Gesundheitsfond angezapft werden soll. Es ist die Rede von ca. 1 Milliarde Euro.Was ist dran an dieser Meldung?

Mit freundlichen Grüßen
J. A.

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Sehr geehrter Herr A.,

Sie beziehen sich in Ihrer Frage auf den Gesetzentwurf aus 2016 von Gesundheitsminister Hermann Gröhe. Demnach erhalten die Krankenkassen ab diesem Jahr 1,5 Milliarden Euro zusätzlich aus der Reserve des Gesundheitsfonds, 1 Mrd. Euro geht dabei in die Finanzierung der Gesundheitskosten von GKV-versicherten Asylbewerbern, die restlichen Mittel werden für den Aufbau der modernen medizinischen Versorgung investiert.

Gerne möchte ich Ihnen dazu die Einzelheiten erläutern.

Bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag durch Bund und Länder werden Gesundheitsleistungen für Asylbewerber zunächst über das Asylbewerberleistungsgesetz durch die Kommunen bzw. Länder finanziert. Der Bund hat den Ländern auch dafür zusätzliche Steuermittel bereitgestellt. Insgesamt stellte der Bund den Ländern rund 9 Mrd. Euro zur Bewältigung der Flüchtlingskrise und zur Integration der Migranten im letzten Jahr zur Verfügung.

Die GKV ist in der Regel erst betroffen, wenn Asylbewerbern der Asylstatus oder ein anderweitiger Schutzstatus zuerkannt wird. Asylberechtigte, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, leisten wie alle Arbeitnehmer Beiträge zur GKV. Mit einer zügigen Integration der Asylberechtigten in den Arbeitsmarkt steigen die Chancen, eine potentielle Mehrbelastung der GKV zu begrenzen und die Aussichten auf Beitragsmehreinnahmen für die GKV in der Zukunft zu erhöhen. Da die Asylbewerbe in der Mehrheit jung sind, verursachen sie geringere Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung als der Durchschnitt aller Beitragszahler.

Sofern nicht unmittelbar eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird, werden erwerbsfähige Asyl- bzw. Schutzberechtigte als Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) grundsätzlich in der GKV pflichtversichert. Für gesetzlich versicherte Asylberechtigte, die ALG II beziehen, leistet der Bund – wie für alle Bezieher von ALG II – eine monatliche Pauschale an den Gesundheitsfonds. Da diese Pauschale von 97 Euro oft nur einen Teil der Gesundheitsausgaben abdecken kann und um Belastungen der Beitragszahler durch steigende Zusatzbeiträge zu vermeiden, hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dem Gesundheitsfonds einmalig 1,5 Mrd. Euro im Jahr 2017 aus der Liquiditätsreserve zuzuführen.

Mit diesen Mitteln werden einerseits vorübergehende Mehrbelastungen der gesetzlichen Krankenkassen aufgrund der gesundheitlichen Versorgung der Asyl- bzw. Schutzberechtigten nach Erhalt eines Aufenthaltstitels und anschließender Versicherungspflicht in der GKV finanziert. Andererseits werden mit den zugeführten Mitteln Investitionen in den Aufbau einer modernen und innovativen Versorgung finanziert. Zum Jahresende 2016 betrug die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds rund 9 Mrd. Euro. Die Krankenkassen verfügen zum Jahresende 2016 über Reserven von rund 16 Milliarden Euro.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Färber

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