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Herlind Gundelach
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Frage von Thomas S. •

Frage an Herlind Gundelach von Thomas S. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Frau Gundelach,

Sie schreiben zur Dieselproblematik:

"(...)es ist nur selbstverständlich, dass Sie als KFZ-Besitzer nicht für das kriminelle Verhalten der deutschen Automobilindustrie büßen dürfen.(...) Was für mich allerdings nicht so klar ist, ist die Frage, ob Sammelklagen für die betroffenen Autobesitzer das beste Instrument sind, um ihr Recht einzuklagen.(...) Dennoch wird die Politik in Deutschland eine Lösung erarbeiten müssen, damit Sie als KFZ-Besitzer Ihr Recht bekommen. Ich bin Ihnen gegenüber ganz offen: Ich weiß heute noch nicht, wie wir am besten vorgehen sollten. Es werden aktuell verschiedene Möglichkeiten geprüft.(...)"

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/herlind-gundelach/question/2017-08-06/282374

Am 18.09.2015 wurde öffentlich, dass VW eine illegale Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung seiner Diesel-Fahrzeuge verwendete um US-amerikanische Abgasnormen zu umgehen.

1. Was hat die CDU seit September 2015 unternommen um die getäuschten Verbraucher zu schützen?
Ist es nicht absurd, dass nach so langer Zeit "aktuell verschiedene Möglichkeiten geprüft" werden, damit betroffene KFZ-Besitzer Ihr Recht bekommen?

2. "Die etwa 2,6 Millionen in Deutschland verkauften VW-Fahrzeuge mit Abschalteinrichtung verursachten zwischen 2008 und 2015 etwa 1200 vorzeitige Todesfälle mit einem Gesamtverlust von ca. 13.000 Lebensjahren. Sollten bis Ende 2017 alle betroffenen Fahrzeuge so umgerüstet werden, dass sie die Abgas-Grenzwerte einhalten, könnten weitere Todesfälle mit zusammen ca. 29.000 verlorenen Lebensjahren vermieden werden."

https://de.wikipedia.org/wiki/Abgasskandal

Wie werten Sie den Zusammenhang zwischen der Überschreitung der Abgasgrenzwerte und vorzeitigen Todesfällen?

3. Was hat die CDU konkret seit September 2015 unternommen, damit Dieselfahrzeuge die Abgasgrenzwerte einhalten?

Viele Grüße, T. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich weder Verkehrs- noch Gesundheits- oder Verbraucherrechtspolitikerin bin. Meine fachliche Expertise reicht nicht aus, um Ihnen beantworten zu können, ob und ggf. welche Zusammenhänge zwischen dem Dieselskandal und einer Steigerung der Sterblichkeitsrate in Deutschland bestehen.

Die Maßnahmen, die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) eingeleitet wurden, sind in einer Chronik zusammengefasst, die Sie unter folgendem Link abrufen können: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/chronologie-zur-autoindustrie.html . Dazu gehört natürlich die unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe der US-Behörden gegenüber VW, also Ende September 2015, eingerichtete Untersuchungskommission, die seither die Vorwürfe gründlich und umfassend untersucht und alle weiteren Maßnahmen begleitet.

Ende Juni diesen Jahres wurde der zweite Bericht der Kommission vorgestellt. Dieser stellte weiteren Handlungsbedarf fest. Deshalb wird es auch nach der Bundestagswahl im Oktober einen zweiten Diesel-Gipfel geben. Generell ist aber zu dem Verhalten der VW Manager zu sagen, dass dieses in keiner Weise zu entschuldigen ist und rechtlich auch geahndet werden muss, wenn persönliche Verfehlungen oder gar Straftatbestände festgestellt werden.. Dies sind wir nicht nur den Käufern von Diesel-Autos schuldig, sondern auch der Reputation unseres Landes als eines der größten Industrieländer der Welt.

Selbstverständlich befasste sich auch der Deutsche Bundestag seit September 2015 mehrfach mit dem Thema. So wurden zum Beispiel im Dezember 2015 in einer Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz alle Aspekte des VW-Skandal diskutiert. Dabei hatte die Bundesregierung über mögliche rechtliche Konsequenzen berichtet und der Ausschuss hatte Vertreter aus dem Vorstand von VW angehört. Die Vertreter des VW-Vorstands hatten damals klargestellt, dass der VW-Konzern voll zu seiner Verantwortung stehen würde und alle entstandenen Schäden sowohl gegenüber den Verbrauchern als auch gegenüber den Händlern anerkennen und ausgleichen würde. Ausdrücklich wurde auch zugesagt, dass die Volkswagen AG bis zum 31.Dezember 2017 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Ansprüche durch die Verbraucher verzichten würde.

Da ich nicht Mitglied im Verkehrsausschuss bin, muss ich mich in diesem Fall auf die Aussagen meiner Kollegen verlassen. Diese haben mir versichert, dass sie das Thema weiter konzentriert und mit höchster Priorität weiter verfolgen werden und in diesem Zusammenhang auch geklärt werden muss, wie die betroffenen Verbraucher entschädigt erden können. Dazu liegt ein erster Entwurf des Bundesjustizministers Heiko Maas zur Musterfeststellungsklage vor, der aber nach Aussagen meiner Kollegen so noch nicht verabschiedet werden kann. Denn für das von ihm vorgeschlagene Verfahren ist beispielsweise die Einrichtung eines Klageregisters notwendig. Die Einrichtung eines solchen Registers dauert jedoch mindestens zwei Jahre und erst danach könnte überhaupt Klage erhoben werden.

Es muss also noch an vielen Stellen noch beraten und verbessert werden. Ich weiß, dass es für die Bürgerinnen und Bürger oft so scheint, als würde die Politik zu langsam arbeiten oder gar kneifen; das ist hier mit Sicherheit nicht der Fall. Aber ein rechtssicheres Gesetz und die Aufarbeitung eines derartigen Skandals brauchen Zeit. Schnellschüsse sind bei dem Ausmaß dieses Skandals nicht hilfreich.

Mit freundlichem Gruß
Herlind Gundelach