Moin Herr Schmidt, warum wurde im Zuge der Reform der GKV nicht der Beitragssatz, den der Staat an die KK zahlt, für Bürgergeldempfänger auf 100% angehoben?
Moin,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Krankenversicherung von Bürgergeldempfängern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb halte ich es grundsätzlich für richtig, dass der Bund die hierfür entstehenden Kosten vollständig aus Steuermitteln trägt, anstatt die gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber zusätzlich zu belasten.
Tatsächlich decken die bisherigen Zahlungen des Bundes die Gesundheitskosten der Bürgergeldempfänger nicht vollständig ab. Die Finanzierungslücke beträgt nach Berechnungen der Finanzkommission Gesundheit rund zwölf Milliarden Euro jährlich. Zum Vergleich: Die Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung werden für 2026 auf rund 370 Milliarden Euro geschätzt.
Mit der GKV-Reform haben wir deshalb eine schrittweise Erhöhung der Bundesmittel für diese Kosten beschlossen. Eine vollständige Übernahme war angesichts der angespannten Haushaltslage allerdings noch nicht finanzierbar, ohne an anderer Stelle zusätzliche Einsparungen vorzunehmen oder neue Schulden aufzunehmen.
Ich will aber auch deutlich sagen: Die jetzt beschlossene Regelung kann nur ein erster Schritt sein. Unser Ziel muss eine dauerhaft tragfähige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Dazu gehört für mich auch, dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben nicht einseitig zulasten der Beitragszahler finanziert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Henri Schmidt, MdB

