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Hendrik Hering
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Frage von Urs Anton L. •

Frage an Hendrik Hering von Urs Anton L. bezüglich Menschenrechte

Direkte Demokratie Menschenrecht auf Abstimmungen
Sind Sie für die Einführung der Direkten Demokratie nach dem Vorbild der Schweiz?
Dies umfasst
- Das obligatorische Referendum für alle Verfassungsänderungen
- Das fakultative Referendum bei allen Gesetzesänderungen
- Das Initiativrecht für Verfassungsänderungen
Wären Sie bereit sich in Direkter Demokratie ausbilden zu lassen von ausgewiesenen Experten mit den grössten praktischen Erfahrungen auf der Welt?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Löpfe,

direktdemokratische Verfahren sind wichtige Ergänzungen der parlamentarischen Demokratie und eine Möglichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern eine weitere Möglichkeit zu geben, das Lebensumfeld mitzugestalten und Interessen und Perspektiven in die politischen Entscheidungen einzubringen. Die unmittelbare Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger in Form von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden ist in der Kommunalverfassung verankert und wird auch aktiv genutzt. Grundsätzlich gilt das auch für die Landesebene.
Gleichwohl ist die einfache Übertragung von Modellen aus anderen Kontexten mit Problemen behaftet. Insbesondere die konkordanzdemokratische Ausprägung der schweizerischen parlamentarischen Demokratie lässt eine einfache Übernahme einzelner Verfahren als wenig sinnvoll erscheinen.
Zudem gilt es im Blick zu behalten, einen wichtigen Grundsatz parlamentarischer Demokratie im Blick zu behalten: demokratische Gleichheit. Direktdemokratische Verfahren sind hier kritisch zu betrachten, zeichnen sie sich doch häufig durch eine starke soziale Verzerrung hinsichtlich der Beteiligung an ihnen aus.

Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Hering

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