Portrait von Hendrik Hering
Hendrik Hering
SPD
87 %
13 / 15 Fragen beantwortet
Frage von lina l. •

Wie verbessern Sie den Schutz von Frauen vor häuslicher und sexualisierter Gewalt?

Portrait von Hendrik Hering
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Frau L.

vielen Dank für Ihre Frage, so gibt sie  mir Gelegenheit auf eine durch die SPD-geführte Bundesregierung von Olaf Scholz noch durchgesetzte Initiative hinzuweisen, die leider durch das Wahlkampfgetümmel untergegangen ist: 

Der Bundestag hat am Freitag, 31. Januar 2025, zwei Initiativen zum Gewaltschutz verabschiedet. Dabei handelte es sich zum einen um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (20/13183, 20/14797) und zum anderen um ein von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachtes Gesetz „für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ (20/14025, 20/14798). 

Der Bundestag hat am Freitag, 31. Januar 2025, zwei Initiativen zum Gewaltschutz verabschiedet. Dabei handelte es sich zum einen um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (20/13183, 20/14797) und zum anderen um ein von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachtes Gesetz „für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ (20/14025, 20/14798). 

Die erste Initiative wurde einstimmig beschlossen. Das zweite Gesetz wurde in namentlichen Abstimmung mit 390 Stimmen verabschiedet. Es gab keine Gegenstimme und 70 Enthaltungen. Zu beiden Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor (20/14784, 20/14785 Buchstabe a). Der Ausschuss hatte im parlamentarischen Verfahren an beiden Entwürfen noch zahlreiche Änderungen vorgenommen. Mehrere Initiativen der Opposition fanden keine Mehrheit im Parlament. 

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen soll der Schutz von Minderjährigen vor sexuellem Missbrauch verbessert werden. Strukturen, die dazu beitragen, sexuelle Gewalt zu verhindern, will die Bundesregierung stärken. Zum einen durch eine vom Parlament gewählte Person als Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter, zum anderen durch einen dort angesiedelten Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission. Bundesbeauftragte und Aufarbeitungskommission sollen der Neuregelung entsprechend künftig regelmäßig über das Ausmaß sexuellen Kindesmissbrauchs und den aktuellen Stand zu Schutz, Hilfen, Forschung und Aufarbeitung in Deutschland berichten, damit zielgerichteter gehandelt werden kann.

Mit dem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sollen Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt künftig besser unterstützt werden. Das Gesetz zielt auf ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, auf das verschiedene Verbände schon länger gedrungen hatten. Die Fraktionen beziehen sich in dem Entwurf auf aktuelle Zahlen: „In Deutschland werden laut Lagebild Häusliche Gewalt des Bundeskriminalamtes (Berichtsjahr 2023) jeden Tag mehr als 364 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt, das heißt von strafbaren Gewalthandlungen durch ihren aktuellen oder früheren Lebenspartner. Im Jahr 2023 ist nahezu jeden zweiten Tag eine Frau durch Partnerschaftsgewalt gestorben. Das 'Lagebild Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten' des Bundeskriminalamtes weist für das Jahr 2023 insgesamt 938 Frauen und Mädchen als Opfer von versuchten und vollendeten Tötungsdelikten aus.“

Das Angebot an Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sei nicht flächendeckend und regional sehr unterschiedlich ausgeprägt, hieß es zur Begründung in dem Entwurf. Auch würden Kapazitäten in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen fehlen. Darüber hinaus verhinderten fehlende passgenaue Angebote für Menschen mit besonderen Bedarfen, wie zum Beispiel Frauen mit Behinderungen oder Frauen mit (mehreren) Kindern oder Jugendlichen Söhnen den Zugang zu Schutz- und Beratungsangeboten. Hauptelement des Gesetzes ist die Absicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung der gewaltbetroffenen Person. Dies soll über die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit gesichert werden. Die Länder werden verpflichtet, ein Netz an zahlenmäßig ausreichenden und den Bedarf verschiedener Personengruppen berücksichtigenden Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Deshalb sollen die Länder in einem ersten Schritt den tatsächlichen Bedarf an Schutz- und Beratungsangeboten in angemessener geografischer Verteilung analysieren und die Entwicklung des Netzes an Schutz- und Beratungsangeboten planen.

Es ist jetzt an den Ländern, diese Verpflichtung umzusetzen und gemeinsam mit allen staatlichen Stellen die Gesetze umzusetzen. Für mich steht außer Frage, dass der Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt eine wichtige Aufgabe ist. Erste Schritte sind gemacht, die Wirkung müssen wir beobachten und stets so justieren, dass wir unser Ziel erreichen werden. 

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Hendrik Hering
Hendrik Hering
SPD