Können Sie bitte einen Antrag beim Landtag zur Einführung des integrierten Masters in das Jurastudium einreichen?
Sehr geehrter Herr Hering,
ich bin Gründer von JURIST IN TIME und Initiator der Petition für die Einführung des integrierten Bachelor of Laws (www.openpetition.de/!llb). Die Petition gilt ausdrücklich bundesweit. Können Sie sich bitte für die Forderungen der Petition einsetzen, wonach auch ein Master in das Jurastudium integriert werden soll?
Die Unterzeichnenden des Hamburger Protokolls und die Fachschaft der Universität Trier fordern das auch.
In Anbetracht dessen, dass Frauen nach den offiziellen Statistiken öfter im Juristischen Staatsexamen durchfallen, wird der Staat durch einen solchen Master seinem Gleichstellungsauftrag, Art. 3 GG besser nachkommen.In der Schweiz, Universität Lüneburg und Österreich gibt es schon integrierte Master im Jurastudium. Sonst wird der LL.B. später aufwändig reformiert werden müssen.Dankeschön!

Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre Bitte, dass ich mich für die Forderungen Ihrer Petition „Wir fordern die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws (LL.B.)!“ in das Studium der Rechtswissenschaften an rheinland-pfälzischen Universitäten einzusetzen soll.
Mit der von der Landesregierung am 11. März 2025 in den Landtag Rheinland-Pfalz eingebrachten Gesetzesnovelle zum Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz (https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/11583-18.pdf) ist die Einführung des von Ihnen geforderten integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) in Rheinland-Pfalz vorgesehen.
Der Gesetzentwurf befindet sich aktuell in der parlamentarischen Beratung.
Nach Verabschiedung wird dann allen Studierenden der Rechtswissenschaften in Rheinland-Pfalz, die mit Ausnahme der staatlichen Pflichtfachprüfung alle übrigen Anforderungen der ersten Prüfung erfüllt haben, von Gesetzes wegen auf Antrag ein Bachelorgrad („integrierter Bachelor“) verliehen. Damit kommt der Landesgesetzgeber Ihrer Forderung sowie der Forderung der Unterzeichner des Hamburger Protokolls zur Reform der ersten (juristischen) Prüfung nach.
Gerne unterstütze ich diese Gesetzesnovelle und bin sehr zuversichtlich, dass sie nach Abschluss der Ausschussberatungen auch vom Landtagsplenum angenommen werden wird.
Soweit Sie auch auf die Einführung eines integrierten Master of Laws (LL.M.) in das Studium der Rechtswissenschaften fordern, danke ich Ihnen für diese Anregung. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass zunächst die Erfahrungen aus der Einführung des integrierten Bachelors abgewartet werden sollten, bevor über eine weitergehende Integration von Studiengängen in das Studium der Rechtswissenschaften entschieden wird. Denn mit der Einführung des integrierten Bachelor wird bereits unmittelbar die Möglichkeit geschaffen, mit diesem Bachelor als notwendige Zulassungsvoraussetzung einen Studiengang mit dem Abschluss Master of Laws (LL.M.) an Universitäten und Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz zu absolvieren (so z. B. an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz den Studiengang „Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht“ oder an der Hochschule Mainz den Studiengang „Arbeitsrecht und Personalmanagement“). Ob es daher der unmittelbaren Integration eines Masters of Laws (LL.M.) in das Studium der Rechtswissenschaften bedarf, kann daher heute noch nicht abschließend beurteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Hering, MdL