Frage an Hendrik Hering von Heribert G. bezüglich Gesundheit
In der VG Bad Marienberg wird trotz des im Nichtraucherschutzgesetz § 7 Abs. 1 geregelten Nichtraucherschutz (Schank- und Speiseräume sind rauchfrei) von der VG Bad Marienberg unter dem Vorwand des Opportunitätsprinzips auch in Schankräumen das Rauchen erlaubt. Was gedenken Sie zu unternehmen, um diesen Mißstand abzustellen? Falls die VG sich bezieht auf § 7 Abs. 3 - dies bezieht sich lt. Ministerium nur auf Nebenräume,
Sehr geehrter Herr Groß,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Wie Sie wissen, liegt mir als aktivem Breitensportler der Nichtraucherschutz am Herzen.
Dennoch kann ich nach intensiver Prüfung und Nachfragen bei den unterschiedlichsten Institutionen und Behörden, bei denen Sie ebenfalls vorstellig geworden sind, Ihre Auffassung, es lägen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg Versäumnisse vor, nicht teilen.
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Hering