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Helmut Brunner
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Frage von Ludwig N. •

Frage an Helmut Brunner von Ludwig N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brunner,

wie berichtet wollen Sie Aufwandsentschädigungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern für Ihre Abgeordnetentätigkeit zurückzahlen.

1. War die Beschäftigung nach den Regeln des Landtages rechtlich in Ordnung?
2. Wenn ja, warum zahlen Sie dann die gezahlten Aufwandsentschädigungen zurück und an wem bzw. wie werden Sie diese zurückzahlen?
3. Entspricht die Rückzahlung Ihrer eigenen Überzeugung und Ihrer freien Entscheidung?
4. Wurden Sie zu einer Rückzahlung aufgefordert, gedrängt oder genötigt? Wenn ja, von wem: z.B. Fraktion, Frau Stewens, CSU-Führung, H. Seehofer? Und wenn ja, auf welche Weise?
5. Sie haben gesagt, Sie wollen das Geld einer karitativen Einrichtung spenden. Herr Seehofer hat gesagt, das geht nicht, das Geld ist an den Staat zurückzuzahlen. Werden Sie sich daran halten? Wenn ja, kann H. Seehofer bestimmen was Sie mit ihrem rechtlich korrekt erhaltenem Geld (falls 1. mit ja beantwortet) zu machen haben?
6. Sind von dem Geld, das Sie jetzt zurückzahlen wollen, Steuern und Sozialabgaben bezahlt worden? Wenn ja, werden Sie diese rückrechnen und ggf. in die Rückzahlung einfließen lassen?
7. Werden Sie das Geld aus Ihrem persönlichen Vermögen zurückzahlen. Oder müssen die von Ihnen Beschäftigten die erhaltene Entlohnung zurückgeben?

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Helmut Brunner
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Niederberger,

gerne beantworte ich Ihre Fragen:

1. War die Beschäftigung nach den Regeln des Landtages rechtlich in Ordnung?
Die Arbeitsverhältnisse mit meiner Nichte, meiner Schwester und meiner Frau hatte ich dem Landtagsamt gemeldet. Sie entsprachen geltendem Recht. Zum 31.12.2002 wurde das Arbeitsverhältnis mit meiner Nichte, zum 31.12.2008 mit meiner Schwester und zum 31.12.2009 mit meiner Frau beendet.

2. Wenn ja, warum zahlen Sie dann die gezahlten Aufwandsentschädigungen zurück und an wem bzw. wie werden Sie diese zurückzahlen?
Rückblickend muss ich sagen, der Landtag hätte schon viel früher und konsequenter handeln sollen, weil unabhängig von der Arbeitsleistung allein die Beschäftigung eines nahen Angehörigen einen Beigeschmack haben kann. Es genügt nicht, dass solche Dinge rechtlich wasserdicht sind. Die Menschen verlangen von Politikern eine Vorbildfunktion, die weiter geht. Deshalb werde ich als Geste guten Willens das an die Staatskasse zurück überweisen, was Familienangehörige in der Zeit meiner Kabinettsangehörigkeit netto verdient haben. In meinem Fall sind das 13 500 Euro.

3. Entspricht die Rückzahlung Ihrer eigenen Überzeugung und Ihrer freien Entscheidung?
Ich habe mir diesen Schritt gut überlegt, sie entspricht meiner freien Entscheidung. Es ist eine Geste des guten Willens und Ausdruck der Solidarität mit meinen Kabinettskollegen.

4. Wurden Sie zu einer Rückzahlung aufgefordert, gedrängt oder genötigt? Wenn ja, von wem: z.B. Fraktion, Frau Stewens, CSU-Führung, H. Seehofer? Und wenn ja, auf welche Weise?
Nein.

5. Sie haben gesagt, Sie wollen das Geld einer karitativen Einrichtung spenden. Herr Seehofer hat gesagt, das geht nicht, das Geld ist an den Staat zurückzuzahlen. Werden Sie sich daran halten? Wenn ja, kann H. Seehofer bestimmen was Sie mit ihrem rechtlich korrekt erhaltenem Geld (falls 1. mit ja beantwortet) zu machen haben?
Ich hatte spontan vorgeschlagen, das Geld für einen wohltätigen Zweck zu spenden. Ohne jeden Hintergedanken. Ministerpräsident Horst Seehofer hat allerdings die Rückzahlung in die Staatskasse als sauberste Lösung vorgeschlagen. Daran werde ich mich natürlich halten.

6. Sind von dem Geld, das Sie jetzt zurückzahlen wollen, Steuern und Sozialabgaben bezahlt worden? Wenn ja, werden Sie diese rückrechnen und ggf. in die Rückzahlung einfließen lassen?
Selbstverständlich sind Steuern und Sozialabgaben korrekt abgeführt worden. Die Arbeitsverträge lassen sich aber nicht rückwirkend abwickeln und sie waren ja rechtlich korrekt. Darum werde ich das freiwillig zurückzuerstatten, was netto übrig blieb.

7. Werden Sie das Geld aus Ihrem persönlichen Vermögen zurückzahlen, oder müssen die von Ihnen Beschäftigten die erhaltene Entlohnung zurückgeben?
Das Geld erstatte ich aus meinem persönlichen Vermögen zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Brunner