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Helge Braun
CDU
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Frage von Barbara K. •

Frage an Helge Braun von Barbara K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Braun, wir wohnen in einem Wohnpark, vorwiegend ältere Bewohner. Wir haben einen Pavillon, indem Spiele und Kloennachmittage wieder stattfinden sollen. In diesem Pavillon können die Abstandsregeln nicht gewährleistet werden. Ich mache mir ernsthafte Sorgen um die Mitbewohner. Darf der Betreiber des sogenannten T. T. D. seine Mitarbeiterin zur Durchführung der Veranstaltungen zwingen? Ihm geht damit die Service Pauschale verloren. Ich würde mich sehr über ein Feedback freuen.
Danke und beste Grüße

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

bundesweit gilt: Die Kontaktbeschränkungen bleiben bis zum 29. Juni bestehen, ebenso die Hygiene- und Abstandsregeln. Großveranstaltungen sind bis zum 31. August verboten.

Über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens entscheiden die Bundesländer in eigener Verantwortung. Sie berücksichtigen dabei auch die regionale Entwicklung der Covid-19-Infektionszahlen.

In welchem Rahmen kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter stattfinden können, darüber entscheiden die Bundesländer in eigener Verantwortung.

Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens können die Länder den Aufenthalt im öffentlichen Raum auf mit bis zu zehn Personen oder den Angehörigen zweier Hausstände gestatten.

Ihr Helge Braun

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