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Heike Sudmann
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Frage von Annika G. •

Frage an Heike Sudmann von Annika G. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Sudmann,

ich habe Fragen zum knappen Wohnraum in Hamburg bzw. Ottensen:

Ich bewohne mit meiner Familie eine Wohnung in Ottensen. Diese Wohnung konnten wir nur über einen Untermietvertrag mit den Vormietern (bzw. Hauptmietern) beziehen. Der Vermieter hat diesen Vertrag auf 2 Jahre begrenzt, da die Wohnung nicht weiter vermietet werden soll.

Es stehen bereits einige Wohnungen in unsrem Haus und in dem Wohnblock (ein Vermieter) leer -teilweise seit Jahren. Angeblich aus Spekulationsgründen (es wird ein Investor gesucht...).

Meine Frage: Dürfen die das? ;-)
- Gibt es Möglichkeiten die Eigentümer zu verpflichten, die Wohnungen zu vermieten?
- Müssen wir nach Ablauf der 2 Jahre aus dieser Wohnung ausziehen, wenn wir nichts vergleichbares finden?

Ein schönes neues Jahr!
Gruß Annika

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Grobbel,

es gibt ein gesetzliches Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum , wozu auch Leerstand gehört. Doch sind die Möglichkeiten, Leerstand zu ahnden und vor allem zu verhindern, nicht so großartig. Ein schnelle Beendigung des Leerstandes ist so gut wie nie möglich. Trotzdem sollte mensch nichts unversucht lassen. Wenn Sie mögen, können Sie mir gerne direkt unter meiner emailadresse heike.sudmann@linksfraktion-hamburg.de mitteilen, um welches Wohnhaus es sich handelt oder es auch an den „Leerstandsmelder“ (http://www.leerstandsmelder.de/hamburg) schicken. Je öffentlicher der Skandal um leerstehenden Wohnraum gemacht wird, um so höher wird der Druck auf (gesetzliche) Änderungen.

Da ich keine Juristin bin, kann ich Ihnen Ihre Fragen zu Ihrem Untermietverhältnis nicht rechtssicher beantworten. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich z.B. an „Mieter helfen Mietern“ (im Interrnet unter www.mhm hamburg.de zu finden) oder an den „Deutschen Mieterbund“ (www.mieterverein- hamburg.de) zu wenden oder sich Rat bei der Öffentlichen Rechtsauskunft (www. hamburg.de/oera) zu holen.

In der Hoffnung, dass sich alles zu Ihrem Besten wendet wünsche ich Ihnen ein gutes Neues Jahr

Heike Sudmann

Fraktion DIE LINKE

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