Wird das EuGH-Urteil vom 10.Februar 2022 C-485/20 bald auch in Deutschland umgesetzt und gesetzlich verankert?
Sehr geehrte Frau Reichinnek,
das EuGH hat in seinem Urteil vom 10.Februar 2022 mit dem Zeichen C-485/20 geurteilt, dass Arbeitgeber schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen in den ersten 6 Monaten angemessene Vorkehrungen treffen, um schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen zuschützen. Der Arbeitgeber muss dabei schauen, ob es einen adäquaten Ersatz gibt, bevor er den Arbeitnehmer kündigt.
Ist es von der Bundesregierung angedacht, dieses Urteil im SGB IX zu verankern?
Des Weiteren frage ich nach, ob diese Regelung auch für gleichgestellte Personen gilt bzw. ob man dieses Gesetz auch auf diese Gleichgestellte Personen gilt.
Es sollte möglich gemacht werden, das gleichgestellte Arbeitnehmer:innen die gleichen Rechte besitzt wie schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen.
Ebenfalls sollten Arbeitgeber mehr Förderungen erhalten, bei Einstellung von schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer:innen.

