Wie äußert sich die Linkspartei zur drohenden Verschlechterung der Migräne-Patienten durch die geplante Gesundheitsreform? Ist Ihnen der § 130 e und die Auflistung der CGRP-Antikörper aufgefallen?
Liebe Frau Reichinnek,
Wir Migräne-Patienten sind in Sorge, dass sich durch die geplante Gesetzesänderung die Versorgung der Betroffenen mit den neuen CGRP-Antikörper-Medikamenten verschlechtert.
In § 130 Satz (3) 2. Sind explizit die Calcitonin-Gene-Related-Peptide (CGRP)- Antagonisten aufgelistet. Aus dem Gesetzestext nicht klar wird, von welchen der von welchen der 3 Wirkstoffgruppe hier gesprochen wird. Es gibt die monoklonalen CGRP-Rezeptor-Antikörper, Antikörper gegen den Liganten und die Gepante als CGRP-Rezeptor-Antagonist. Daher gibt es Unterschiede, ob Patienten auf den einen oder anderen Wirkstoff ansprechen und welche Nebenwirkungen auftreten. In der Praxis wird beobachtet, dass bei Wechsel des Antikörpers nach Nichtansprechen des ersten Versuchs noch ein guter Therapieerfolg erzielt werden kann. Es sollte sichergestellt werden, dass bei Nichtansprechen oder Nebenwirkungen ein Wechsel auf ein anderes Medikament nach wie vor möglich ist und bezahlt wird.
VG Veronika B.
Guten Tag,
wir sind dafür, dass alle wirksamen Therapieoptionen von den Krankenkassen bezahlt werden. Im Fall der CGRP-Antikörper wurde nur für bestimmte Patient*innengruppen ein Therapievorteil gegenüber der etablierten Therapie erkannt. Trotzdem sollten sie auf Kassenkosten eingesetzt werden könne, wenn sie im Einzelfall besser helfen als die anderen Mittel.
Antikörper-Arzneimittel sind zudem sehr teuer. Damit die sinnvolle Einsatz für alle finanzierbar bleibt, fordern wir eine deutlich strengere Preisregulation, die z.B. auch die tatsächlichen Herstellungskosten mit umfasst.
Viele Grüße
Heidi Reichinnek

