Werden Sie eine wegen Körperverletzung vorbestrafte Abgeordnete aus der Fraktion ausschließen ?
Sehr geehrte Frau Reichinnek,
Eine Abgeordnete aus der Fraktion wurde zu 100 Tagessätzen wegen Körperverletzung verurteilt. Medien war zu entnehmen, dass die Verurteilte lediglich gegen die Höhe der Tagessätze Revision beantragen wird. Demnach wird das Urteil grundsätzlich rechtskräftig.
Werden Sie in diesem Zusammenhang „entsprechende“ Maßnahmen ergreifen.

Antwort ausstehend von Heidi Reichinnek Die Linke
