hallo herr othey, wie verhalten sie sich zur nachzählung der stimmen der bundestagswahl ? in mühlheim, als es jetzt die spd traf, ging es ja ratz fatz. auf die nachzählung der bundestagswahl warten

Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihr Interesse am Verfahren rund um die Nachzählung der Bundestagswahl.
Ich kann gut nachvollziehen, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger fragen, warum die Prüfung des Wahlergebnisses auf Bundesebene deutlich länger dauert als etwa eine Nachzählung bei einer Bürgermeisterwahl vor Ort, wie es zuletzt in Mülheim der Fall war.
Der Unterschied liegt im Verfahren selbst:
Der Bundeswahlausschuss hat am 14. März das Ergebnis der Bundestagswahl festgestellt. Danach sind mehrere hundert Wahlprüfungsbeschwerden eingegangen, die nun vom Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages sorgfältig bearbeitet werden. Jede einzelne Beschwerde muss geprüft, bewertet und rechtlich gewürdigt werden. Ein festes Zeitlimit gibt es dafür nicht, allerdings hat das Bundesverfassungsgericht ein Zügigkeitsgebot auferlegt. Die Prüfung soll also gründlich, aber ohne unnötige Verzögerung erfolgen.
Die Entscheidungen über Wahleinsprüche werden vom Wahlprüfungsausschuss vorbereitet und anschließend dem Bundestag mit einer Beschlussempfehlung zur Entscheidung vorgelegt, die als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird. Auch wenn ein Einspruch erfolglos bleibt, ist er keineswegs wirkungslos: Der Ausschuss prüft jeden vorgetragenen Wahlfehler, um künftige Fehler zu vermeiden, kann Hinweise an Wahlbehörden geben oder die Bundesregierung um Prüfung bestimmter Rechtsvorschriften bitten.
Im Vergleich dazu betrifft eine örtliche Wahl, wie die Bürgermeisterwahl in Mülheim, nur einen Wahlkreis, sodass eine Nachzählung dort wesentlich schneller abgeschlossen werden kann. Die Bundestagswahl hingegen ist ein bundesweites, komplexes Verfahren mit Millionen Stimmen und umfangreichen rechtlichen Prüfungen.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen, die längere Dauer des Verfahrens besser nachzuvollziehen.
Beste Grüße
Harald Orthey, MdB