(...) Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams wurde zudem auf zehn Tage verlängert. Die Abschiebehaft für ausreisepflichtige „Gefährder", denen Anschläge und andere schwere Straftaten zugetraut werden, wurde zudem erleichtert. Diese können nun auch per elektronischer Fußfessel überwacht werden. (...)
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