Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Theiss, die medizinische Notfallrettlng soll als Sachleistung ins SGB V. Inwieweit wird das auch die Bergwacht umfassen?
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Theiss,
Insbesondere bei der Versorgung mit Notfallmedikamenten gibt es für die Bergwacht Sachsen regelmäßig Probleme, da laut Landkreis die Kassen nur die Transportkomponente sehen.
Mittlerweile verfügt die Bergwacht aber über eine erhebliche Zahl an medizinisch geschultem Personal, doch kaum über adäquate Dusrüstung.
Natürlich kann ich mit als niedergelassener Arzt über Sprechstundenbedarf bestellen, was das Herz begehrt, sehe aber nicht ein, zum Ehrenamt noch die Medikamente mitzubringen.
Mit freundlichen Grüße
Matthias G.
Bergwachtarzt, BW Bad Schandau, Sachsen

