Antwort 05.11.2025 von Hans Theiss CSU
Ein knappes Wahlergebnis ist kein Rechtsgrund für eine Neuauszählung.

© Wilfried Wulff
Ein knappes Wahlergebnis ist kein Rechtsgrund für eine Neuauszählung.
Mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird es keine anlasslose Kontrolle digitaler Kommunikation geben.
Das Existenzrecht Israels steht außer jeder Frage.