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Hans-Jürgen Thies
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Frage von Frank S. •

Frage an Hans-Jürgen Thies von Frank S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Thies,

ich wende mich an Sie in Zusammenhang zum Thema
"Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite", das diese
Woche bereits im Bundestag verabschiedet werden soll.

Die Stellungnahme von diversen Experten liegt bereits vor:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/corona-massnahmen-28a-ifsg-rechtssicherheit-gerichte-verfassungswidrig-unbestimmt-anhoerung-bundestag/

1)
Sind die aufgelisteten Maßnahmen in dieser Form geeignet, die Anforderungen an den Bestimmtheitsgrundsatz in Bezug auf eingriffsintensive Bekämpfungsmaßnahmen zu wahren ?
2)
Könnte eine zuständige Behörde mir den Gang in den eigenen Garten verbieten, da die freiheitsbeeinträchtigende Maßnahmen wie die "Ausgangsbeschränkung" oder die "Reisebeschränkung" nicht näher ausgestaltet sind ?
3)
Ist in Ihren Augen gewährleistet, dass die Behörden vor einer Verlängerung prüfen müssen, ob tatsächlich weiterhin alle bisher ergriffenen Schutzmaßnahmen erforderlich sind ?
4)
Wie kann es sein, dass immer noch mit der (m.E. aus der Luft gegriffenen)
Definition des Risiko-Gebiets von 50 "Fällen" pro 100.000 Einwohnern hantiert wird und das OBWOHL es auf der Homepage des
Bundesgesundheitsministeriums heißt "„In der Europäischen Union gilt eine Erkrankung als selten, wenn nicht
mehr als 5 von 10.000 Menschen in der EU von ihr betroffen sind.“ (Definition einer seltenen Erkrankung)

Mit freundlichen Grüßen aus Soest,
Frank Schmauder

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Antwort ausstehend von Hans-Jürgen Thies
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