Über eine beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren entscheidet die zuständige Einbürgerungsbehörde. Sie entscheidet auch, was als besondere Integrationsleistungen anzusehen ist.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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