Dies wurde auch im Koalitionsvertrag so festgehalten: "Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten erhalten einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice. Arbeitgeber können dem Wunsch der Beschäftigten nur dann widersprechen, wenn betriebliche Belange entgegenstehen.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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